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Mietbedingungen Ferienwohnungen Dargersdorf

Vorbemerkung Vertragspartner
Diese allgemeinen Mietbedingungen regeln den Vertragsabschluss zwischen den Vermietern - Ute & Wilfried
Franz - (im Folgenden Vermieter oder Anbieter genannt) und dem Mieter der Ferienwohnung(en) des Ferienhauses Dargersdorf (Anschrift: Dargersdorf 2a, 17268 Templin OT Dargersdorf  - im Folgenden Mietobjekt oder Ferienwohnung genannt) und/ oder der Ferienwohnung des Wohnhauses der Familie Franz (Anschrift: Dargersdorf 1a, 17268 Templin OT Dargersdorf  - im Folgenden Mietobjekt oder Ferienwohnung genannt) sowie dem jeweils dazugehörigen Gelände (im Folgenden Gelände genannt)

§ 1 Anerkennung der Mietbedingungen
Die allgemeinen Mitbedingungen gelten mit der Abgabe einer Buchungsanfrage, über die Internetseite, einer E-Mail an die Vermieter, einer schriftlichen Buchungsanfrage, einem Fax oder einer mündlichen bzw. fernmündlichen Anfrage als anerkannt.

§ 2 Zustandekommen des Mietvertrages

Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine Buchungsanfrage des Mieters vom Vermieter bestätigt wurde. Die Buchungsanfrage und die Bestätigung kann dabei sowohl in schriftlicher Form, per E-Mail, per Fax oder mündlich bzw. fernmündlich erfolgen. Falls eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich war, gilt die Bereitstellung des Mietobjekts als Vertragsabschluss.

§ 3 Mietdauer, Anreise und Abreise
Die Mietdauer beginnt im Allgemeinen am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr. Anderweitige Zeiten müssen ausdrücklich mit dem Vermieter abgestimmt sein.

§ 3.1 Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe und Einweisung in die Nutzung der Ferienwohnung, das Gelände zzgl. zugehöriger Leistungen erfolgt durch den Vermieter oder einem ausdrücklich vom Vermieter beauftragen Dritten. Der Mieter sollte sich dazu bei Anreise unter der Wohnanschrift der Familie Franz (Dargersdorf 1a, 17268 Templin OT Dargersdorf ) melden.

§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Es gelten die auf der Internetseite (http://www.fewo-dargersdorf.de) angegebenen Preise. Sofern dort zu einzelnen Mietobjekten bzw. Dienstleistungen keine Preise angegeben sind, sind diese direkt mit dem Vermieter vor Beginn des Mietverhältnisses zu vereinbaren. Die Preise pro Ferienwohnung beziehen sich immer auf die Nutzung dieser durch max. zwei Personen. Die Preise für mehr als zwei Personen sind separat ausgewiesen. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € der Gesamtmiete fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss in Euro auf das Konto des Vermieters oder in bar an den Vermieter zu leisten.
Bankverbindung
Kontoinhaber: Ute und Wilfried Franz
IBAN: DE02 1705 6060 4521 1192 18
BIC: WELADED1UMP

Kreditinstitut: Sparkasse Uckermark
Verwendungszweck: Name, Vorname

Die Bezahlung des Restbetrags (entspricht der Gesamtmiete abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) der Gesamtmiete hat in Euro mittels Überweisung per Vorkasse und 4 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters oder in bar an den Vermieter zu erfolgen. Andere Zahlungsarten und Zahlungszeiträume sind ausdrücklich mit dem Vermieter abzustimmen. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 4 Wochen betragen, ist die Gesamtsumme umgehend fällig.

§ 4.1 Kaution
Bei Anreise ist vom Mieter eine Kaution von 50,00 Euro in bar beim Vermieter zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Übergabe am Abreisetag erstattet wird. Die Kaution ist nicht Teil des Gesamtpreises für das Mietobjekt. Die Beurteilung der ordnungsgemäßen Übergabe obliegt dabei ausschließlich dem Vermieter.

§ 5 Leistungsumfang
Neben der Nutzung der Ferienwohnung im wohnüblichen Maße beinhaltet der Gesamtpreis die Nebenkosten, die Nutzung der Boote, des Gartens, der Sitz- und Liegemöglichkeiten, der Tischtennisplatte und des Grills. Die Preise und Nutzung weiterer, nicht aufgeführter Gegenstände, Verbrauchsmaterialien und Leistungen, sind vor Nutzung mit dem Vermieter ausdrücklich zu vereinbaren. Ab einer Vertragsdauer von 3 Übernachtungen ist Bettwäsche sowie deren Reinigung im Gesamtpreis enthalten. Des Weiteren ist die, nach erfolgter besenreiner Übergabe des Mietobjektes, Endreinigung im Preis enthalten.

§ 6 Nutzungsrechte

Alle zum Mietobjekt gehörenden elektrischen Geräte und Einrichtungsgegenstände sowie das komplette Inventar oder die Möblierung dürfen nicht zweckentfremdet oder vom Mietobjekt (Ausnahme: Boote und Fahrräder) entfernt werden und sind mit Sorgfalt zu nutzen. Die Nutzung der über die Ferienwohnung hinausgehenden Gegenstände, Leistungen und Verbrauchsmaterialien kann nicht garantiert werden und richtet sich nach der Verfügbarkeit. Dies betrifft insbesondere die Fahrräder, den Grill, die Boote sowie die Sitz- und Liegemöglichkeiten auf dem Gelände des Mietobjektes und die
Tischtennisplatte.

§ 7 Reinigung – Verantwortlichkeit
Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung während der Mietdauer sauber zu halten und am Abreisetag bis 10.30 Uhr in aufgeräumtem, besenreinem Zustand zu übergeben. Die Abnahme der Mietobjekte obliegt dem Vermieter oder einem vom Vermieter ausdrücklich beauftragten Dritten. Wurde nach dem Ermessen des Vermieters keine ausreichende Reinigung (besenrein) durchgeführt, werden dem Mieter die - ggf. anteiligen - Reinigungskosten nachträglich in Rechnung gestellt bzw. von der geleisteten Kaution einbehalten. Die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist insbesondere der zeitliche Aufwand, der allein vom Vermieter abzuschätzen ist. Wir bitten darum, Glasmüll vom sonstigen Hausmüll zu trennen.

§ 8 Haustiere
Die Unterkunft von Haustieren ist im oder auf dem Gelände des Mietobjektes nicht gestattet. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

§ 9 Rauchen / offenes Feuer / Kerzen
Das Rauchen innerhalb der Ferienwohnung und den anderen Räumlichkeiten des Hauses ist ausdrücklich untersagt. Wir möchten Sie um Rücksicht bitten, da die Mehrzahl der Gäste Nichtraucher sind. Es besteht bei allen Ferienwohnungen die Möglichkeit auf der Terrasse oder dem Balkon zu rauchen und die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu nutzen. Beim Umgang mit offenem Feuer und Kerzen ist besondere Vorsicht geboten. In den Schlafräumen ist der Umgang mit Feuer generell untersagt. Im Wohnraum darf das Abbrennen von Kerzen und Teelichtern nur unter Aufsicht volljähriger Personen und auf einer feuerfesten Unterlage erfolgen. Grillen im Haus ist verboten.

§ 10 Ruhezeiten
Auf die Belange der wenigen Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Vom Mieter sind die allgemein üblichen Ruhezeiten in allgemein üblicher Weise einzuhalten. Lärmverstöße sind
unzulässig und können eine fristlose Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen, sofern Lärm verursachende Aktivitäten wie z.B. Feierlichkeiten mit dem Vermieter nicht abgesprochen sind.

§ 11 Aufsicht von Minderjährigen
Minderjährige unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern. Holzlagerplätze, Stege und Boote sind aufgrund der von ihnen ausgehenden Gefahren im Besonderen zu meiden.

§ 12 Rücktrittsgebühren
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist dem Vermieter schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich mitzuteilen.
Falls der Vermieter die Ferienwohnung anderweitig zu gleichen Konditionen vermieten kann, entstehen dem Vermieter keine Kosten. Anteilige Vermietung durch einen Ersatzmieter wird entsprechend verrechnet. Sollte der Vermieter keinen entsprechenden Ersatzmieter finden, ergeben sich für den Mieter folgende Stornierungskosten:
Bei Reiserücktritt mehr als 3 Monate vor Reisebeginn, 10 % des Gesamtbetrages.
Bei Rücktritt innerhalb von 3 Monaten bis 4 Wochen vor Reisebeginn, 30 % des Gesamtbetrages.
Bei Rücktritt
innerhalb von 4 Wochen bis 14 Tage vor Reisebeginn, 50 % des Gesamtbetrages.
Bei Rücktritt
innerhalb von 14 Tage vor Reisebeginn bis 7 Tage vor Reisebeginn, 80 % des Gesamtbetrages.
Bei Rücktritt
innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise, 100 % des Gesamtbetrages.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Stornierungskosten werden sofort nach Beendigung des ursprünglich vom Mieter gebuchten Mietzeitraums zur Zahlung fällig.

§ 13 Vorzeitige Abreise:
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

§ 14 Sorgfaltspflicht und Haftung
Für Personen- und Sachschäden in oder am Mietobjekt, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Gegenständen oder durch Verletzen der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht durch den Mieter entstehen, haftet der Mieter. Dies schließt Brand- und Wasserschäden mit ein. Das Grillen ist ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Rasenfläche und mit ausreichendem Abstand zu allen brennbaren Materialien gestattet. Auf eventuelle Verbote der örtlichen Behörden ist zu achten (kann beim Vermieter erfragt werden). Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für die Ferienwohnung und ihr gesamtes Inventar verantwortlich. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Mieter verpflichtet, Ersatz zu leisten und den Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Schäden, die der Mieter feststellt, jedoch nicht verursacht hat, sind dem Vermieter ebenfalls unverzüglich zu melden, damit sie dem Mieter nicht angelastet werden. Nicht gemeldete und ersetzte Schäden werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Einbruch oder Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu veständigen. Eltern haften für Ihre Kinder. Wir weisen darauf hin, dass die Ferienwohnungen bei Nichtanwesenheit zu verschließen sind. Des Weiteren bitten wir darauf zu achten, dass die Eingangstür zum Flurbereich während der Abend- und Nachtzeiten bzw. bei längerer Nichtanwesenheit auf dem Gelände
abgeschlossen wird.

§ 15 Änderung / Einstellung des Angebotes
Der Vernieter behält sich das Recht vor,
seine allgemeinen Mietbedingungen, die Mietpreise und die Betreibung dieser Internetpräsenz mit all seinen Inhalten zu ändern oder komplett einzustellen, ohne dies im Vorfeld anzukündigen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Templin, Gerichtsstand ist Prenzlau.

§ 15 salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: Februar 2016


 
 
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